So klappt’s mit der Grundsteuererklärung

Eine Telefonaktion für die Leser der Gelnhäuser Nachrichten soll vorhandene Fragen rund um die Abgabe der sogenannten Erklärung zum Grundsteuermessbetrag klären.

Die Mediengruppe Offenbach veranstaltet am Donnerstag, 1. Dezember, eine gemeinsame Telefonaktion mit dem Finanzamt Offenbach zum Thema Grundsteuererklärung.

Region – Auch wenn Hessen bundesweit in der Spitzengruppe liegt: Bisher wurde nicht einmal die Hälfte aller sogenannten Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag abgegeben – und die Zeit läuft. Auch wenn die Frist von ursprünglich 31. Oktober 2022 auf 31. Januar 2023 verlängert worden ist, müssen Grundstücksbesitzer spätestens dann ihre Angaben zu ihrem Grund und Boden gemacht haben.

Denn: Insgesamt rund 2,8 Millionen Erklärungen müssen in Hessen in den kommenden Jahren verarbeitet werden, damit zum 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer umgesetzt werden kann. Dies hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Praxis mit teils jahrzehntealten Daten als verfassungswidrig eingestuft hatte, gefordert.

Neben der Anforderung, dass die Erklärungen prinzipiell online über das Steuerportal „Mein ELSTER“ und nur in Ausnahmefällen in Papierform abgegeben werden können, gibt es bei Grundstückseigentümern auch weiterhin viele offene Fragen. Deshalb veranstaltet die Mediengruppe Offenbach-Post gemeinsam mit dem Finanzamt Offenbach II am Donnerstag, 1. Dezember, zwischen 11 und 13 Uhr eine Telefonaktion, bei der Expertinnen und Experten der Behörde Rede und Antwort stehen, damit die Grundsteuererklärung möglichst reibungslos gelingt.

Das Vorhaben zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils ist die größte Steuerreform seit Jahrzehnten.

Immerhin: Hessen hat sich laut den Experten des Finanzamtes für eine – im Vergleich zum Bundesmodell – einfache Grundsteuer entschieden. Dennoch müssten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einige Angaben machen, weil diese dem Finanzamt oder anderen Behörden teilweise nicht aktuell und/oder nicht vollständig vorliegen würden.

Wie funktioniert die Telefonaktion? Einfach am Donnerstag, 1. Dezember, zwischen 11 und 13 Uhr unter der Nummer z 069 85008-228
anrufen, die Fragen stellen und sich unterstützen lassen. Neben Experten zum Thema Grundsteuer wird auch eine Person mit ausgewiesener Expertise rund um die Bedienung des Internet-Portals „Mein ELSTER“ (www.elster.de) anwesend sein, um etwaige Fragen zum Umgang mit dem Programm zu beantworten. Denn: Von der elektronischen Abgabe befreit sind nur Personen, die glaubhaft versichern können, dass nur eine Abgabe der Daten in Papierform zumutbar ist, etwa weil sie über kein Endgerät oder keinen Internetanschluss verfügen. Im Übrigen dürfen Familienangehörige (etwa Kinder oder Enkelkinder) bei der Erklärungsabgabe unterstützen, indem sie ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für ihre Angehörigen zu übermitteln.

Wie das Verfahren genau funktioniert, wie die Registrierung bei „Mein ELSTER“ genau abläuft, wo die benötigten Angaben zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu finden sind, in welches Feld man was eingeben muss oder was danach mit den Daten passiert, erklären die Expertinnen und Experten am OP-Telefon. Die häufigsten Fragen und die entsprechenden Antworten werden anschließend zudem in den Publikationen der Mediengruppe Offenbach-Post, und damit auch in den Gelnhäuser Nachrichten, veröffentlicht.
phk