Springt das Land Hessen als Käufer ein?

Der Bund will aussteigen und seinen Eigentumsanteil an dem Areal zwischen Neuenhaßlau und dem Langenselbolder Bahnhof verkaufen. Foto: Andreas Ziegert

Ein Teil der Hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte steht zum Verkauf. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat bestätigt, dass sie den in ihrem Eigentum befindlichen Bereich des Areals zwischen Neuenhaßlau und dem Langenselbolder Bahnhof nicht weiter halten will.

Hasselroth – Als Käufer könnte das Land Hessen einspringen und somit auch den Fortbestand der Fördereinrichtung, deren Träger das Regierungspräsidium Darmstadt ist, sichern.

Das Gelände hat eine bewegte Geschichte: Der inzwischen unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex und die Tanklager wurden während des Zweiten Weltkrieges für die Versorgung der Fliegerhorste Rothenbergen und Langendiebach genutzt.

Später war dort ein Hilfskrankenhaus der Stadt Hanau und schließlich ein Wohnheim für Heimatvertriebene und Aussiedler. Seit 1992 werden jungen Zugewanderten mit Aussiedlerstatus, jüdischen Emigranten und Ausländern schulische Bildungsmöglichkeiten angeboten. In Zusammenarbeit mit der Ludwig-Geißler-Schule in Hanau kann unter anderem die Hochschulreife erlangt werden. Rund 30 Schüler wohnen auf dem Gelände, unterrichtet werden insgesamt über 200. Die jungen Menschen werden auch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt.

Im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) befindet sich die südlich des Weiherwegs gelegene Teilfläche der Hessischen Fördereinrichtung. Die restlichen Flächen befinden sich im Eigentum des Landes Hessen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte ihre Teilfläche 1967 gekauft. „Die Teilfläche ist dem Land Hessen als Träger der Einrichtung seit Jahrzehnten zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Sie ist für Bundeszwecke entbehrlich. Die Bima hat die Teilfläche daher dem Land angeboten, um die Gelegenheit zu geben, die Eigentumsverhältnisse der tatsächlichen Nutzung anzupassen. Der Verkehrswert wird gutachterlich ermittelt“, erklärt die Bundesanstalt die jetzt bekannt gewordenen Verkaufsabsichten.

Anfang Mai wurde bereits im Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung des Hessischen Landtages über die Zukunft der Fördereinrichtung in Hasselroth diskutiert. Dort wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Veräußerung nicht mehr im Jahr 2022 geplant sei. Die Strukturen und die bestehenden Arbeitsverhältnisse sollen zudem erhalten bleiben. Das wurde auch bei einem Ortstermin im April so besprochen.

Da kein Kaufinteresse seitens der Gemeinde Hasselroth oder des Kreises besteht, gilt ein Kauf durch das Land Hessen als sehr wahrscheinlich. Knifflig könnte dennoch die Preisfrage werden, bei den im Bundeseigentum befindlichen Gebäuden soll erheblicher Sanierungsbedarf bestehen.

VON ANDREAS ZIEGERT