Weiter schwitzen / Von Helmut Müller Ei Gude, wie?

Helmut Müller

Die hessischen Sommerferien sind vorbei, am Montag geht es wieder in die Schule. Hitzefrei wäre bei diesem Wetter die Rettung.

Hitzefrei gibt es in Hessen laut dem Erlass „Andere Unterrichtsformen und Unterrichtsausfall bei großer Hitze“ des hessischen Kultusministeriums. Dort heißt es, an Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann mit folgenden Maßnahmen auf eine besondere Belastungssituation für die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in der Grundstufe und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) eingegangen werden: 1. Durchführung alternativer Formen des Unterrichts wie Unterricht an anderen Lernorten oder projektbezogener Unterricht anstelle des Regelunterrichts. 2. Verzicht auf Hausaufgaben und 3. Beendigung des Unterrichts nach der fünften Stunde. Der Erlass gilt seit 16.04.2015 und verliert seine Gültigkeit am 31.12.2020.

Und dann geht es weiter: In den Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler nicht nach dem vorzeitig beendeten Unterricht nach Hause geschickt werden können, insbesondere an Schulen mit Ganztagsangeboten oder an Ganztagsschulen sowie an Schulen mit verlässlichen Öffnungszeiten, sind geeignete Beschäftigungs-, Betreuungs- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit oder Verweildauer an der Schule zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung über die möglichen Maßnahmen nach trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Entscheidung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts soll mit den Schulleiterinnen und Schulleitern benachbarter Schulen abgestimmt werden. Die Rechte und Pflichten der Lehrkräfte bleiben von diesem Erlass unberührt. Lehrerinnen und Lehrer müssen also weiterarbeiten. Nachzulesen unter Hessenrecht - Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Es gibt also eine Rechtsnorm, die es in das Ermessen der Schulleitung stellt, ob und wann es Hitzefrei gibt.

Erfreulich ist nicht nur, dass es in Hessen noch eine solche Regelung gibt, sondern auch, dass die Regelung berücksichtigt, dass es aufgrund der Sommerzeit erst später warm werden kann. Früher sagte man, es kann an Tagen, an denen um 11 Uhr an einem für die Temperatur im Schulgebäude repräsentativen Unterrichtsraum 25 Grad oder mehr erreicht werden, hitzefrei gegeben werden. Natürlich hat die Schulleitung ein Problem, denn die „Kann-Vorschrift“ entlässt sie nicht aus der „Fürsorgepflicht“ den Schülern gegenüber. Es muss also gehandelt werden. Da ich an das Gute glaube, bin ich davon überzeugt, dass das ganze zum Wohle der Schüler geregelt wird.

Wir Rentner genießen sowieso das schöne Wetter. Auch wenn wir ab und zu seufzen. Das gehört dazu. Wir haben eh den ganzen Tag „hitzefrei“. Oder melden sie sich doch nach Bayern um. Dort haben die Sommerferien gerade am 30. Juli begonnen und enden am 10. September. Das wäre doch was! Ausnutzung grenznaher Möglichkeiten. Für all jene, die Verwandte drüben haben, eine Alternative. Wenn nur nicht der ganze Papierkram zu erledigen wäre. Ach, wisst ihr was, mir bleibe hier und schwitze weiterhin in Hessen. Ei Gude, wie!