Chancen der Digitalisierung

Max Schadt (CDU), Landtagsabgeordneter

Wo lag noch mal der obere Blutdruckwert gestern? War der Puls in Ordnung? Und wie hoch muss die Insulinration sein, damit der Blutzuckerwert nicht aus dem Ruder läuft? Gerade für mehrfach erkrankte Patienten ist es oft nicht leicht, im Alltag den Überblick zu behalten. Doch die althergebrachte Zettelwirtschaft hat bald ausgedient: Unter der Federführung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das Kabinett das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ auf den Weg gebracht. Stimmt der Bundestag dem Entwurf zu, sollen die Neuerungen im kommenden Jahr in Kraft treten.

Sinnvolle digitale Anwendungen, deren positiver Effekt bei der Erkennung, Behandlung oder Linderung von Symptomen nachgewiesen ist, soll es dann auf Rezept geben. Zum Beispiel können Ärzte Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck verschreiben. Die Privatsphäre der Patienten bleibt dabei ein hohes Gut: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Diese werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung tatsächlich verbessert.

Darüber hinaus müssen sich neben den Ärzten auch Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 an die Telematikinfrastruktur (TI) - gewissermaßen die Datenautobahn im Gesundheitswesen - anschließen lassen. Durch dieses System sollen alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander vernetzt werden.

Für Ärzte, die sich nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1 Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können freiwillig mitmachen. Die Kosten hierfür werden erstattet.

Ebenfalls neu: Künftig dürfen Ärzte auf ihren Homepages über Online-Sprechstunden informieren. Dadurch sollen die Angebote für die Patienten leichter auffindbar sein.

Auch in anderen Bereichen setzt die unionsgeführte Bundesregierung konsequent auf die Chancen der Digitalisierung: Bislang erhalten Ärzte beispielsweise für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern.

Außerdem haben Ärzte künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen. Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das ebenfalls im Netz tun. Zudem können Heil- und Hilfsmittel online verordnet werden. Damit die Patienten möglichst schnell von digitalen Neuerungen profitieren können, wird der Innovationsfonds um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert.

Ziel ist es, die Versorgung der Patienten besser und die Arbeit der Ärzte leichter zu machen. Ich finde es sehr wichtig, dass wir auch im Gesundheitswesen die Chancen der Digitalisierung bestmöglich nutzen. Das Gesetz schafft dafür wichtige Voraussetzungen.