Steuererhöhung steht vor der Tür

Dr. Ralf-Rainer Piesold (FDP), Mitglied des Kreisausschusses

Trotz der sehr guten Finanzsituation des Bundes droht eine neue Steuererhöhung. Grund dafür ist, dass das Bundesverfassungsgericht die alten Regelungen zur Grundsteuer gekippt und eine Neuregelung bis 2019 gefordert hat. Diese muss dann bis 2024 umgesetzt werden. Ursache war, dass die Ausgangswerte von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) nicht mehr zeitgemäß waren.

Die Neugestaltung der Grundsteuer betrifft 35 Millionen Grundstücke. Da die Grundsteuer eine Gemeindesteuer ist, hat das Auswirkungen auf die Kommunen. Leider muss man feststellen, dass die meisten Kommunen immer noch finanzschwach sind oder neue teure Ausgaben gerne tätigen möchten. Es gibt natürlich Sonderfälle, die beides tun. Deswegen ist gerade an der Grundsteuerschraube in den letzten Jahren kräftig gedreht worden. Aktuell hat Offenbach mit 995 Prozentpunkten den höchsten Satz der 100 größten Städte Deutschlands. Aber auch im Main-Kinzig-Kreis findet man Hebesätze von fast 800 Prozentpunkten. Die Grundsteuerreform soll jedoch angeblich zu keiner Mehrbelastung führen, wie behauptet wird. Dies wird aber wahrscheinlich nicht stimmen. Schon gar nicht für jeden Hausbesitzer und auch nicht für jede Kommune. Da die Bemessungsgrundlage verändert wird, ergibt sich nämlich die Möglichkeit einer Steuererhöhung durch die Hintertür. Eine Erhöhung, ohne dass der Hebesatz geändert werden muss, wird manchen Kämmerer erfreuen. Den „schwarzen Peter“ hat ja der Bund. Der Bundesfinanzminister Scholz und viele Länderfinanzminister wollen den Wert eines Grundstücks in die Bemessung einfließen lassen. Lediglich der Freistaat Bayern pocht auf die Fläche als Grundlage.

Besonders pikant ist, dass auch eine Einbeziehung des Mietertrages berücksichtigt werden soll. Daraus folgt, dass die Grundsteuer in den Städten wesentlich höher sein wird als auf dem Land. Leider wird sich die Mietsituation in den Städten dadurch noch verschärfen. Das will der Bundesfinanzminister unter anderem dadurch verhindern, indem er niedrigere Mieten berücksichtigt. Sollte sich Scholz damit durchsetzen, erhalten wir aufgrund der schwierigen und umfangreichen Berechnungen nicht nur ein Bürokratiemonster, sondern es schafft auch neue Ungerechtigkeiten. Kommunale und staatliche Wohnungsbaugesellschaften sollen unter anderem einen 30-prozentigen Abschlag auf den Mietfaktor bekommen, da ihnen ungeprüft unterstellt wird, dass sie niedrige Mieten nehmen. Das ist nicht nur Unsinn, sondern benachteiligt private Vermieter. Um eine allgemeine Mieterhöhung auszuschließen, wird gar vorgeschlagen, dass die Grundsteuer nicht mehr umgelegt werden kann. Dann würden alleine die Vermieter die Steuern tragen. Bei einer reinen Betrachtung der Bodenrichtwerte, wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln vorschlägt, werden Eigentümer von kleinen Eigenheimen benachteiligt. Aber auch Unternehmen, die große Flächen haben dürften unter der neuen Regelung leiden. Denn auch für sie gilt, es wird in den großen Städten teurer. Dies gilt es zu verhindern.