Viele Unklarheiten beseitigt

Die Finanzbeamten vom Finanzamt Offenbach II haben viele Fragen rund um das Thema Grundsteuer klären können, auch von Lesern der „Gelnhäuser Nachrichten“. Foto: Keßler

Es war noch nicht 11 Uhr, als die vier Telefone das erste Mal klingelten. „Goldacker, Finanzamt Offenbach“, meldete sich eine junge Frau, die mit zwei weiteren Kolleginnen und einem Kollegen die gemeinsame Aktion des Finanzamtes Offenbach II und der Mediengruppe Offenbach-Post betreute.

Region – In gut zwei Stunden riefen fast 80 Leserinnen und Leser mit ihren Fragen rund um das Thema Grundsteuer und zum Online-Steuerportal „Mein Elster“ an.

Das Fazit der Beamten: „Die Bürger waren sehr freundlich und nett, zeigten sich erfreut über unser Angebot und waren mehrheitlich sehr gut vorbereitet, saßen teilweise parallel an ihrem Computer. Wir merken, dass der Bedarf an Unterstützung nach wie vor da ist.“ Häufiger Grund für einen Anruf: „Die Leute wollten sich vergewissern, ob das, was sie eingetragen haben, auch richtig ist.“

Zur Erinnerung: Noch bis Ende Januar 2023 sind alle Eigentümer von Grundbesitz aufgefordert, ihre Daten an die Finanzämter zu übermitteln, damit 2025 die Grundsteuer von den Kommunen nach den neuen Vorgaben erhoben werden kann.

Neben einigen, schwierigen Einzelfällen, für die Anrufer aus Hanau, Gelnhausen, Frankfurt, Offenbach, Langen oder Rodgau nun zusätzliche Unterlagen zugeschickt bekommen oder die in einem weiteren Telefongespräch zeitnah geklärt werden sollten, kamen verschiedene Fragen besonders häufig vor, die an dieser Stelle auch beantworten werden:

Was ist Wohn- und was ist Nutzfläche?

Wohnfläche bezeichnet den zu Wohnzwecken genutzten Raum in einem Gebäude. Dazu kann neben Küche und Bad etwa auch ein Abstellraum zählen, der Keller aber beispielsweise nur, wenn er auch als Wohnraum dient – etwa für einen Hobbyraum oder ein Büro. Nutzungsflächen sind etwa solche, die entweder gewerblich oder vereinsmäßig genutzt werden. Bei der Berechnung der Wohnfläche gilt: Ist die Deckenhöhe unter einem Meter, zählt die Fläche gar nicht, liegt sie zwischen einem und zwei Metern zählt sie nur zur Hälfte und liegt sie darüber, zählt sie voll.

Wann kann man einen Härtefallantrag stellen, um den Antrag auch in Papier auszufüllen?

Härtefallanträge können alle Personen stellen, die glaubhaft darlegen können, dass sie über keinen PC und/oder keinen Internetanschluss verfügen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, die Erklärung elektronisch einzureichen.

Ich besitze eine Eigentumswohnung. Wie bekomme ich meinen Miteigentumsanteil heraus?

Hier hilft ein Blick ins Grundbuch, dort sind die anderen Eigentümer sowie die Eigentumsverhältnisse exakt aufgelistet. Tipp der Experten: Bei größeren Gebäuden mit vielen Wohnungen kann auch die Hausverwaltung helfen. Diese ist sogar befugt, für ihre Klienten die Erklärung zur Grundsteuer abzugeben - muss es aber nicht.

Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft. Muss jeder Erbe eine gesonderte Erklärung abgeben?

Nein, bei Erbengemeinschaften reicht es, wenn eine Person die Erklärung für alle abgibt, denn es geht um die Angaben zur Liegenschaft. Wichtig: Bei Abgabe einer Erklärung als Erbe sollte die entsprechende Vollmacht zum Erhalt der Unterlagen für den Verstorbenen vorhanden sein.

Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht rechtzeitig abgebe?

„Wir gehen davon aus, dass wir bis Ende Januar einen Großteil der Erklärungen erhalten“, sagt das Finanzamt Offenbach II. Sollte die Abgabe versäumt werden, werden die Steuerpflichtigen eine letzte persönliche Erinnerung im Briefkasten finden. Hintergrund: Die Grundsteuer und ihre Reform ist wichtig für die Kommunen, stellt sie doch eine zentrale Einnahmequelle dar. phk